Autor: Hannes Schnur

Teil 2 unserer Reihe „Finanzbegriffe einfach erklärt“ bringt dich heute zu den Wörtern  Zinsen –   Mahnung  –   Inkassobüro  –  Gerichtsvollzieher*in –  Investition und Spekulation.
Hannes Schnur erklärt:

Zinsen:

Es gibt viele komplizierte Definitionen davon, was Zinsen sind.
Dabei ist es recht einfach: Du leihst dir Geld von der Bank aus und bezahlst dafür Zinsen.
Oder: Du legst Geld auf dein Sparbuch (und leihst es damit der Bank) und bekommst dafür Zinsen (na ja, zur Zeit sehr sehr wenig, aber das ist eine andere Geschichte…).

Also: Zinsen sind einfach eine Leihgebühr, und zwar für Geld!

 

Mahnung:

Wenn du vergessen hast, eine offene Rechnung zu bezahlen, bekommst du eine Mahnung – als Erinnerung.
Zahlst du dann immer noch nicht, kommt vielleicht noch eine zweite Mahnung. Die ist vielleicht nicht mehr so freundlich wie die erste, dafür aber mit Mahngebühr.

Manche Menschen warten dann noch eine dritte Mahnung ab, weil sie gehört haben, das sei so vorgeschrieben. Ist es nicht: eine offene Schuld muss gar nicht „eingemahnt“ werden, und schon gar nicht dreimal!
Wer offene Schulden nicht bezahlt (und auch sonst nichts unternimmt), macht schnell Bekanntschaft mit Inkassobüro, Rechtsanwalt und Gericht.

 

Inkassobüro:

Gleich einmal vorweg: Inkassobüros sind keine „Geldeintreiber“. Sie brechen keine Türen auf, um ins Haus eines Schuldners zu gelangen und setzen diesen auch nicht mit körperlicher Gewalt unter Druck. Dieses Bild wird manchmal in Krimis a la „Tatort“ vermittelt, es ist aber falsch.
Ein Inkassobüro ist eine Firma, die im Auftrag des Gläubigers (einer Person, der ich Geld schulde) das „Forderungsmanagement“ übernimmt. Sie kümmert sich also darum, dass der Gläubiger zu seinem Geld kommt.
Das Inkassobüro stellt Nachforschungen an, schreibt Mahnbriefe, führt Telefonate, spricht Menschen vielleicht auch persönlich an und nützt weitere legale Möglichkeiten, den Menschen zur Bezahlung der offenen Rechnung zu drängen.

Jede dieser Aktionen kostet extra Geld  – dadurch erhöhen sich also deine Schulden weiter. 

Hausbesuche dagegen sind nicht erlaubt. Du musst MitarbeiterInnen des Inkassobüros nicht in deine Wohnung hineinlassen (im Gegensatz zu einem Gerichtsvollzieher, der im offiziellen Auftrag handelt).

Grundsätzlich ist es gut, Gebühren  von Inkassobüros durch die Schuldnerberatung oder eine Einrichtung des Konsumentenschutzes überprüfen zu lassen. Nicht jede Forderung ist auch berechtigt!

Gerichtsvollzieher*in:

Er oder sie ist vom Gericht beauftragt, Pfändungen durchzuführen.
Das heißt, er darf deine Wohnung betreten und versuchen herauszufinden, ob dort sich dort Gegenstände befinden, die zur Deckung der Schulden verkauft oder versteigert werden können.
Von diesem Gegenständen erstellt der Gerichtsvollzieher eine Liste. Dann gehören sie nicht mehr dir und dürfen deshalb nicht verkauft oder weggegeben werden.
Versteckst du wertvolle Gegenstände vor dem Gerichtsvollzieher, machst du dich strafbar, auch wenn du ihn am Betreten der Wohnung hinderst oder gar körperlich angreifst!

Investition und Spekulation:

Diese beiden Begriffe werden oft verwechselt.

Gerade habe ich auf einer Seite im Internet gelesen: „Investieren bedeutet, dein Geld in Aktien und Anleihen zu stecken“. Nein!!
Investieren bedeutet: du verwendest Geld (eigenes oder geliehenes) für ein Projekt, das dir Gewinn bringen soll.

Als Beispiel: Du nimmst einen Kredit auf, um ein altes Haus zu kaufen, zu renovieren und es in mehrere Wohnungen zu teilen . Danach vermietest du die Wohnungen, zahlst mit den Mieteinnahmen den Kredit zurück und kannst das, was du zusätzlich eingenommen hast, als Gewinn behalten.

Geld in Aktien oder andere Wertpapiere zu stecken, kann manchmal Gewinn bringen, aber auch Verluste. Und wenn du Pech hast, verlierst du dein gesamtes Kapital!
Wertpapiergeschäfte sind mit mehr oder weniger hohem Risiko verbunden (weil man nie sicher sein kann, wie sich der Wert der Aktien und Anleihen entwickelt), gelten also als Spekulation (speculare = in die Zukunft schauen).

 

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