Frauen und Geld Teil 4

Autorin: Ingrid Werner-Berndorfer

Ingrid Werner-Berndorfer nimmt sich um das letzte Thema unserer Frauen-Reihe an: Frauen und Pension – das solltest du wissen!

 

 

Die Pensionierung ist ein wichtiger Lebensabschnitt, der sowohl was das Lebenskonzept betrifft, als auch in finanzieller Hinsicht, bewusst geplant werden kann.
Solange man jung ist, macht man sich meist wenig Sorgen um die Pension.

Ich habe einige Fakten und Tipps zusammengestellt, damit du einen Überblick über die derzeitige Situation von Frauen bei ihrem Pensionsantritt erhältst.

Grundsätzlich gibt es viele verschiedene Pensionsarten, wie z.B.  die Alterspension, Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- und Erwerbsunfähigkeitspension, Korridorpension, Schwerarbeitspension, Teilpension – erweiterte Altersteilzeit, Vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer, Waisenpension und Witwenpension.
Ich werde hier konkret auf die Alterspension eingehen.

Mit welchem Alter ist es möglich in die „normale“ Alterspension zu gehen?

Es gibt derzeit eine stufenweise Anhebung des Pensionsalters der Frauen.
Alle Frauen die bis zum 1.12.1963 geboren wurden, dürfen noch mit 60 Jahren in die Alterspension gehen.
Frauen, die ab dem 2.6.1968 geboren sind, können mit 65 Jahren in Regelalterspension gehen.

Wie viele Versicherungszeiten brauche ich für die Regelalterspension?

Du kannst in Regelalterspension gehen, wenn du am Stichtag mindestens 180 Ver­sicher­ungs­monate (15 Jahre) erworben hast. Davon musst du mindestens 84 Ver­sicher­ungs­monate (also 7 Jahre) aufgrund einer Erwerbstätigkeit erworben haben. Für Personen mit Ver­sicher­ungs­zeiten vor 2005 gelten zusätzliche Regeln.

Versicherungszeiten für die Pension erwirbt man mit einer eigenen Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze.

Der große Pensionsunterschied zwischen den Geschlechtern:

Frauen sind dreimal öfter von Altersarmut betroffen als Männer

Altersarmut ist meistens kein plötzlicher Schicksalsschlag, sondern hat ihre Wurzel oft schon in jüngeren Jahren (Karenz, Kindererziehung, Teilzeitbeschäftigung, Scheidung, ausbleibende Unterhaltszahlungen, zu wenige Pensionszeiten uvm.). Jede 10. Österreicherin ist davon betroffen.

Die durchschnittliche Alterspension von Frauen lag 2021 mit 1.150 Euro weit unter jener der Männer mit 1.858 Euro (Quelle: Jahresbericht der österreichischen Sozialversicherung 2022, Alterspensionen, alle PV-Träger).

Die Ursachen für die großen Pensionsunterschiede sind, dass viele Frauen aufgrund der Kinderbetreuung oder der Pflege von Angehörigen über einen längeren Zeitraum zu Hause waren oder Teilzeit arbeiteten. Außerdem arbeiten Frauen oft auch in Branchen, in denen es einen schlechteren Kollektivvertrag gibt.

Aktuell wird für die Pensionshöhe der Durchschnitt der Pensionsbeiträge aus allen Versicherungsmonaten als Basis herangezogen. (Vor 2005 wurde die Pensionshöhe aus den besten 15 Erwerbsjahren berechnet.) Dies bedeutet einen großen Nachteil für Frauen, die für die Kinderbetreuung zu Hause geblieben sind oder Teilzeit gearbeitet haben.

Was ist eine Ausgleichzulage und wer bekommt sie?

Wenn deine Pension sehr gering ist, kannst du eine sogenannte Ausgleichszulage beantragen. Umgangssprachlich wird auch von eine „Mindestpension“ gesprochen – das ist ein gesetzlich festgelegter Richtsatz.

Eine Ausgleichszulage bedeutet, dass die Differenz zwischen diesem Richtsatz und Ihrer Pension ausgeglichen wird.

2022 beträgt der Richtsatz für Alleinstehende 1.030,49 Euro, für Ehepaare sowie Paare in eingetragener Partnerschaft 1.625,71 Euro.

Achtung! Falls du z.B. ein kleines Zusatzeinkommen haben (wenn du z.B. ein Zimmer vermietest, in einem Geschäft aushilfst oder Unterhaltszahlungen von einem geschiedenen Partner bekommst) wird dies zum Einkommen dazu gerechnet und der Anspruch auf eine Ausgleichszulage kann erlöschen.

 

 

 

 

Tipps zur besseren Planung und Erhöhung deiner Pension:

 Pensionssplitting

  • Seit 2005 können sich Eltern die Auswirkung der Kinderbetreuung auf die Pension teilen. Der Elternteil, der die Kinderbetreuung übernimmt, erhält von dem Elternteil, der erwerbstätig ist, einen Teil des Pensionsanspruchs übertragen.
  • Wenn möglich splitte die vollen 50 Prozent
  • Achtung: Pensionssplitting ist nur bis zum 7. Jahr eines Kindes möglich.
  • Der Antrag dafür muss spätestens bis zum zehnten vollendeten Lebensjahr des zuletzt geborenen Kindes gestellt werden.
  • Für den Antrag genügt ein formloses Schreiben. Es gibt aber auch HIER ein Formular

Jede bezahlte Arbeitsstunde und jede Lohnerhöhung zählt

  • Sei geschickt im Verhandeln deines Lohnes
  • Wann immer es möglich ist, stocke deine Arbeitsstunden auf

Freiwillige Höherversicherung zur gesetzlichen Pension

  • Wenn es sich finanziell ausgeht, kannst du so deine Pension erhöhen
  • Je früher du einzahlst, desto mehr Pension erhältst du später

Nachkauf von Versicherungszeiten

  • Es gibt grundsätzlich die Möglichkeit, für die Zeiten des Schulbesuchs oder Studiums Versicherungszeiten nachzukaufen.
  • Jedes Monat, das du nachkaufst, kostet jedoch € 1.224,36 (Stand 2020). Der Betrag erhöht sich noch zusätzlich mit dem Alter.

Selbst- und Weiterversicherung

  • Zur Schließung von Pensionslücken kann man in bestimmen Fällen eine Selbst- und Weiterversicherung beantragen.

Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung

  • Bei einer geringfügigen Beschäftigung gibt es die Möglichkeit zur freiwilligen Selbstversicherung für die Pension. Sie liegt bei € 67,18 monatlich (Stand 2021).
    Der Vorteil ist, dass du anrechenbare Versicherungsmonate erhältst.
    Der Nachteil ist, dass du dadurch eine geringere Pensionsgutschrift erhältst.

 

Wir unterstützen dich gerne mit einer kostenlosen, vertraulichen und unabhängigen BUDGETBERATUNG zu folgenden Überlegungen:

 

  • Durch meine Pensionierung ändert sich meine Einkommenssituation –
    wie starte ich finanziell gut vorbereitet in den neuen Lebensabschnitt?
  • Welche Möglichkeiten neben privaten Vorsorgeprodukten
    gibt es zur Schließung einer bestehenden Pensionslücke?
  • Welches Lebenskonzept habe ich für die Pension
    und wie wirkt sich dieses auf meine Finanzsituation aus?

 

Quellen: https://ooe.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/pension/pensionsarten/Alterspension.html

https://news.wko.at/news/oesterreich/position_frauenpensionsalter.html

 

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