Autorin: Ingrid Werner-Berndorfer
Ingrid Werner-Berndorfer nimmt sich einem weiteren Thema unserer Frauen-Reihe an: Frauen und Pension – das solltest du wissen!
Die Pensionierung ist ein wichtiger Lebensabschnitt, der sowohl in Bezug auf das eigene Lebenskonzept als auch in finanzieller Hinsicht bewusst geplant werden kann.
Solange man jung ist, macht man sich meist wenig Sorgen um die Pension.
Ich habe einige Fakten und Tipps zusammengestellt, damit du einen Überblick über die derzeitige Situation von Frauen bei ihrem Pensionsantritt erhältst.
Grundsätzlich gibt es viele verschiedene Pensionsarten, wie zum Beispiel die Alterspension, Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- und Erwerbsunfähigkeitspension, Korridorpension, Schwerarbeitspension, Teilpension – erweiterte Altersteilzeit, vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer, Waisenpension und Witwenpension.
Ich werde hier konkret auf die Alterspension eingehen.
Mit welchem Alter ist es möglich, in die „normale“ Alterspension zu gehen?
Es gibt derzeit eine stufenweise Anhebung des Pensionsalters der Frauen.
Alle Frauen, die bis zum 1.12.1963 geboren wurden, dürfen noch mit 60 Jahren in die Alterspension gehen.
Frauen, die ab dem 2.6.1968 geboren sind, können mit 65 Jahren in Regelalterspension gehen.
Wie viele Versicherungszeiten brauche ich für die Regelalterspension?
Du kannst in Regelalterspension gehen, wenn du am Stichtag mindestens 180 Versicherungsmonate, also 15 Jahre, erworben hast.
Davon musst du mindestens 84 Versicherungsmonate, also 7 Jahre, aufgrund einer Erwerbstätigkeit erworben haben. Für Personen mit Versicherungszeiten vor 2005 gelten zusätzliche Regeln.
Versicherungszeiten für die Pension erwirbt man mit einer eigenen Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze.
Der große Pensionsunterschied zwischen den Geschlechtern
Frauen sind dreimal öfter von Altersarmut betroffen als Männer.
Altersarmut ist meistens kein plötzlicher Schicksalsschlag, sondern hat ihre Wurzeln oft schon in jüngeren Jahren: Karenz, Kindererziehung, Teilzeitbeschäftigung, Scheidung, ausbleibende Unterhaltszahlungen, zu wenige Pensionszeiten und vieles mehr.
Jede 10. Österreicherin ist davon betroffen.
Die durchschnittliche Alterspension von Frauen lag 2025 mit 1.705,26 Euro weit unter jener der Männer mit 2.434,77 Euro Quelle.
Die Ursachen für die großen Pensionsunterschiede sind, dass viele Frauen aufgrund der Kinderbetreuung oder der Pflege von Angehörigen über einen längeren Zeitraum zu Hause waren oder Teilzeit gearbeitet haben.
Außerdem arbeiten Frauen oft in Branchen, in denen es schlechtere Kollektivverträge gibt.
Aktuell wird für die Pensionshöhe der Durchschnitt der Pensionsbeiträge aus allen Versicherungsmonaten als Basis herangezogen. Vor 2005 wurde die Pensionshöhe aus den besten 15 Erwerbsjahren berechnet.
Dies bedeutet einen großen Nachteil für Frauen, die für die Kinderbetreuung zu Hause geblieben sind oder Teilzeit gearbeitet haben.
Was ist eine Ausgleichszulage und wer bekommt sie?
Wenn deine Pension sehr gering ist, kannst du eine sogenannte Ausgleichszulage beantragen. Umgangssprachlich wird auch von einer „Mindestpension“ gesprochen. Gemeint ist damit ein gesetzlich festgelegter Richtsatz.
Eine Ausgleichszulage bedeutet, dass die Differenz zwischen diesem Richtsatz und deiner Pension ausgeglichen wird.
2026 beträgt der Richtsatz für Alleinstehende 1.308,39 Euro, für Ehepaare sowie Paare in eingetragener Partnerschaft 2.064,12 Euro.
Achtung: Falls du zum Beispiel ein kleines Zusatzeinkommen hast, etwa weil du ein Zimmer vermietest, in einem Geschäft aushilfst oder Unterhaltszahlungen von einem geschiedenen Partner bekommst, wird dies zum Einkommen dazugerechnet. Der Anspruch auf eine Ausgleichszulage kann dadurch erlöschen.

Tipps zur besseren Planung und Erhöhung deiner Pension
Pensionssplitting
- Seit 2005 können sich Eltern die Auswirkungen der Kinderbetreuung auf die Pension teilen. Der Elternteil, der die Kinderbetreuung übernimmt, erhält von dem Elternteil, der erwerbstätig ist, einen Teil des Pensionsanspruchs übertragen.
- Wenn möglich, splitte die vollen 50 Prozent.
- Achtung: Pensionssplitting ist nur bis zum 7. Jahr eines Kindes möglich.
- Der Antrag dafür muss spätestens bis zum zehnten vollendeten Lebensjahr des zuletzt geborenen Kindes gestellt werden.
- Für den Antrag genügt ein formloses Schreiben. Es gibt aber auch hier ein Formular.
Jede bezahlte Arbeitsstunde und jede Lohnerhöhung zählt
- Sei geschickt im Verhandeln deines Lohnes.
- Wann immer es möglich ist, stocke deine Arbeitsstunden auf.
Freiwillige Höherversicherung zur gesetzlichen Pension
- Wenn es sich finanziell ausgeht, kannst du so deine Pension erhöhen.
- Je früher du einzahlst, desto mehr Pension erhältst du später.
Nachkauf von Versicherungszeiten
- Es gibt grundsätzlich die Möglichkeit, für Zeiten des Schulbesuchs oder Studiums Versicherungszeiten nachzukaufen.
- Jedes Monat, das du nachkaufst, kostet jedoch 1.580,04 Euro (Stand 2026). Der Betrag erhöht sich zusätzlich mit dem Alter.
Selbst- und Weiterversicherung
- Zur Schließung von Pensionslücken kann man in bestimmten Fällen eine Selbst- und Weiterversicherung beantragen.
Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung
- Bei einer geringfügigen Beschäftigung gibt es die Möglichkeit zur freiwilligen Selbstversicherung für die Pension. Sie liegt bei 83,49 Euro monatlich (Stand 2026).
- Der Vorteil ist, dass du anrechenbare Versicherungsmonate erhältst.
- Der Nachteil ist, dass du dadurch nur eine geringe Pensionsgutschrift erhältst.
Kostenlose Budgetberatung zur Pension
Wir unterstützen dich gerne mit einer kostenlosen, vertraulichen und unabhängigen Budgetberatung zu folgenden Überlegungen:
- Durch meine Pensionierung ändert sich meine Einkommenssituation – wie starte ich finanziell gut vorbereitet in den neuen Lebensabschnitt?
- Welche Möglichkeiten neben privaten Vorsorgeprodukten gibt es zur Schließung einer bestehenden Pensionslücke?
- Welches Lebenskonzept habe ich für die Pension und wie wirkt sich dieses auf meine Finanzsituation aus?
Quellen
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Ingrid Werner-Berndorfer, Dipl. Humanenergetiker, Einzelhandelskauffrau und Mutter von 2 erwachsenen Töchtern.
Ingrid war seit 2010 bei der Schuldnerberatung OÖ und seit 2011 bei KLARTEXT – Finanzielle Gesundheit tätig.
Ihre Aufgabenbereiche waren Sekretariat, Websites, Öffentlichkeitsarbeit und Mitarbeit bei verschiedenen Projekten.

